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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
SK-Consulting Group GmbH


1.    Anwendungs- und Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Sämtliche Leistungen der SK-Consulting Group GmbH (nachstehend SKC) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Anders lautende Bedingungen des Auftraggeberssind nur wirksam, wenn sie von SKC ausdrücklich bestätigt wurden. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Bestätigung von mündlichen Nebenabreden bedürfen der Text- oder Schriftform.


2. Beratung als externer Datenschutzbeauftragter

(1) Ein Vertrag über Beratungsleistungen im Rahmen der Stellung des externen Datenschutzbeauftragten kommt durch gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen SKC und dem Auftraggeber zustande.

(2) SKC übernimmt insbesondere Hinweispflichten, wohingegen den Auftraggeber Mitwirkungspflichten zur Umsetzung von einzelnen Maßnahmen in seinem Betrieb. Diese wechselseitigen Pflichten sind wesentliche Hauptleistungspflichten, welche die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen (Kardinalpflichten). Einzelheiten regelt der gesonderte Vertrag.


3. Terminvereinbarung

(1) Vereinbarte Termine verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände in Form von betriebsinternen und -externen Arbeitskämpfen, höherer Gewalt oder vergleichbaren Ereignissen, die SKC nicht zu vertreten hat. Ist ein Termin beim Auftraggeber vor Ort vereinbart und es tritt auf dem Weg dorthin eine der genannten Störungen auf, so verlängert sich die Anfahrt um die voraussichtliche Dauer der Störung.

(2) Kann aufgrund von einem der vorgenannten Ereignisse ein Termin nicht eingehalten werden, sind Ansprüche auf Schadensersatz oder vergebliche Aufwendungen ausgeschlossen.


4. Anmeldung zu Seminaren

Anmeldungen zu Seminaren können telefonisch, schriftlich, per E-Mail, online oder per Fax erfolgen. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und per E-Mail bestätigt. Sollte ein Seminar bereits belegt sein, wird auf spätere Termine verwiesen.

5. Rechnung für Seminare

Die Gebühren für Seminare sind im Voraus zu entrichten. Die Rechnungsstellung erfolgt 14 Tage vor dem jeweiligen Termin.

6. Stornierung

Eine Stornierung der Anmeldung seitens des Auftraggebers muss bis spätestens 21 Tage vor Seminarbeginn bei SKC eingegangen sein. Sollte die Stornierung erst nach Ablauf dieser Frist zugehen, wird der volle Teilnahmebetrag berechnet; dies gilt auch im Falle der Erkrankung des Teilnehmers.

7. Absage durch den Veranstalter

(1) Wird die notwendige Teilnehmerzahl für ein Seminar nicht erreicht, kann SKC bis 14 Tage vor Beginn die Veranstaltung absagen. In diesem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich informiert und die etwaig bereits gezahlte Seminargebühr komplett erstattet.

(2) Muss das Seminarkurzfristig wegen Krankheit des Referenten abgesagt werden, so wird auch in diesem Fall einebereits bezahlte Seminargebührerstattet. Ein Ersatz von weiteren Schäden oder sonstigen Aufwendungen wie Reise- und Hotelkosten sowie Verdienstausfall ist ausgeschlossen.


8. Haftung

(1) Bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist die Haftung von SKC auf Fahrlässigkeit und die ihrer gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Bei sonstigen Schäden ist die Haftung von SKC auf grobe Fahrlässigkeit und die ihrer gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(3) Ein Ersatz für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung ist, soweit nach obigen Maßstäben beschränkt, für Sach- und Vermögensschäden der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf 300.000 Euro.


9. Gemeinsame Bestimmungen

(1) Vertragliche Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis über die den Anspruch begründenden Umstände, ersatzweise innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von ihnen hätte Kenntnis erlangen müssen, spätestens jedoch in zehn Jahren nach Erbringung der Leistung.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz von SKC (Bad Oeynhausen).

 

Stand: Dezember 2014

 

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Info

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  • Datenschutzhinweise
  • AGB

Kontakt

SK-Consulting Group GmbH
Osterweg 2
32549 Bad Oeynhausen

Tel: 05731 49064-30

Fax: 05731 49064-59

info@sk-consulting.com