Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SK-Consulting Group GmbH, Stand 14.11.2007
0.1. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die SK-Consulting Group GmbH (nachstehend SK-Consulting Group) mit dem Besteller über Lieferungen und Leistungen schließt. Ältere Geschäftsbedingungen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.
0.2. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SK-Consulting Group abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die SK-Consulting Group nicht an, auch wenn die SK-Consulting Group diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
0.3. Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der SK-Consulting Group und ihrem Auftraggeber / Kunden für alle Aufträge über Beratungs-, Schulungs- und Organisationstätigkeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
0.4. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserhebliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder per Telefax erfolgenden Bestätigung der SK-Consulting Group. Das gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen.
0.3. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der SK-Consulting Group, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferungen und Leistungen durch den Auftraggeber, zustande.
1.1 Gegenstand
1.1.1. Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter der SK-Consulting Group im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl des dienstleistenden Mitarbeiters bleibt der SK-Consulting Group vorbehalten und erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber.
1.1.2. Die SK-Consulting Group ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger externer Berater und Institutionen als Mitarbeiter zu bedienen.
1.2 Pflichten der SK-Consulting Group
1.2.1. Die SK-Consulting Group ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.
1.2.2. Die SK-Consulting Group darf Berichte, Dokumente, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen und Ergebnisse ihrer Tätigkeiten Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers auszuhändigen, es sei den gesetzliche Pflichten oder ein Gericht ordnen dies an.
1.2.3. Die SK-Consulting Group ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
1.3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1.3.1. Die Umsetzung der eingegangenen Geschäftsverbindung und insbesondere der von der SK-Consulting Group zu erbringenden Leistung erfordert als wesentliche Vertragspflicht die enge Kooperation des Auftraggebers. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich die Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u. a., dass der Auftraggeber Arbeitsräume für die Mitarbeiter der SK-Consulting Group einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel und der dazugehörigen Infrastruktur (z. B. EDV-Anlage, Telekommunikationsanlagen einschl. Telefon und Telefax) sowie alle erforderlichen Lizenzen, Informationen und Unterlagen unter Nennung der dazugehörigen Ansprechpartner bereitstellt.
1.3.2. Der Auftraggeber benennt zudem eine Kontaktperson, die den Mitarbeitern der SK-Consulting Group während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind.
1.3.3. Die vom Auftraggeber zu benennende Kontaktperson verschafft den Mitarbeitern der SK-Consulting Group jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und versorgt sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen und unterrichtet die SK-Consulting Group über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der SK-Consulting Group bekannt werden.
1.3.4. Auf Verlangen der SK-Consulting Group hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von der SK-Consulting Group formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
1.3.5. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der SK-Consulting Group gefertigten Berichte, Formulare, Texte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen der SK-Consulting Group Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei der SK-Consulting Group.
1.3.6. Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gelten die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Auftraggebers. Die SK-Consulting Group kann den erbrachten Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
1.3.7. Alle hier aufgeführten Mitwirkungspflichten sind wesentliche Hauptpflichten des Auftraggebers und werden als solche vereinbart.
1.4 Annahmeverzug
1.4.1. Kommt der Auftraggeber oder von ihm beauftragte dritte Personen mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach 1.3.1. oder sonstige Mitwirkungspflichten, so kann die SK-Consulting Group, für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen und ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
1.4.2. Die Rechte nach 1.4.1. stehen der SK-Consulting Group insbesondere auch dann zu, wenn bei der Durchführung eines Auftrages die Mitwirkung des Auftraggebers und / oder von ihm beauftragter dritte Personen von Einfluss ist und diese Mitwirkung nicht in nach Art und Umfang angemessener Weise durch geeignete Personen erfolgt. Die SK-Consulting Group haftet in keinem Fall für Schäden, die mit der Erbringung von Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers und / oder von ihm beauftragter dritter Personen zusammenhängen; auch ein Anspruch auf Mängelbeseitigung gegen die SK-Consulting Group besteht insoweit nicht.
1.4.3. Unberührt bleiben die Ansprüche der SK-Consulting Group auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.
1.5. Leistungstermin
Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der SK-Consulting Group vereinbart und versteht sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Subunternehmer und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der SK-Consulting Group oder beim Subunternehmer eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Arbeitskräftemangel, Sabotage, Krankheit, Transportverzögerungen und unverschuldet verspätete Materialanlieferungen. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
1.6 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die der SK-Consulting Group die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die SK-Consulting Group unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstandes.
1.7 Qualitative Leistungsstörungen
1.7.1. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat die SK-Consulting Group dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich und schriftlich zu erfolgen hat. Die Rüge hat spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber ohne grobe Fahrlässigkeit hätte, hiervon Kenntnis erlangen müssen, zu erfolgen.
1.7.2. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von der SK-Consulting Group zu vertretenden Gründen innerhalb einer vom Auftraggeber schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall hat die SK-Consulting Group Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
1.8. Verjährung
Haftungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis über die den Anspruch begründenden Umstände, oder dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde / Auftraggeber ohne grobe Fahrlässigkeit hätte hiervon Kenntnis erlangen müssen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistungen. Die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatz richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
1.9. Kündigung
Die Kündigungsfrist für Dienstleistungs- oder Serviceverträge beträgt, falls im Vertrag nicht anders festgelegt, vier Wochen zum Quartalsende. Eine abweichende Kündigungsregelung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hierdurch unberührt.
1.10. Mitarbeiterschutz
1.10.1. Der Auftraggeber sichert der SK-Consulting Group ab dem Datum der Auftragsbestätigung und für drei Jahre nach der Beendigung der letzten Lieferung und Leistung einen Mitarbeiterschutz zu. Unter diesen Mitarbeiterschutz fallen alle direkten und indirekten Formen der Beschäftigung durch den Besteller, wie Festanstellung, freiberufliche Tätigkeit oder die Tätigkeit als Gesellschafter eines Unternehmens. Nicht von diesem Mitarbeiterschutz betroffen sind Personen, die dem Auftraggeber ohne Vermittlung durch den Auftragnehmer bekannt geworden sind oder bekannt werden. Die Nachweispflicht trägt der Auftraggeber.
1.10.2. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, hat er für jeden Fall, unabhängig vom Eintritt eines Schadens, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,00 an die SK-Consulting Group zu zahlen, wenn die SK-Consulting Group dieses unter Angabe des Pflichtverstoßes schriftlich vom Besteller verlangt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
1.11. Honorare, Nebenkosten, Fälligkeiten
1.11.1. Die Einzelheiten der Vergütung sind grundsätzlich im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag spezifiziert.
1.11.2. Das Entgelt für die Dienste der SK-Consulting Group bzw. seiner Mitarbeiter ist nach den von der SK-Consulting Group und seinen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zu berechnen (Zeithonorar), soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird.
1.11.3. Soweit im Angebot oder Einzelvertrag nicht anders spezifiziert werden Reisekosten, Tages- und Übernachtungsgeld gesondert in Rechnung gestellt bzw. in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
1.11.4. Die Gültigkeitsdauer der bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze ist auf ein Jahr beschränkt, falls nichts anderes vereinbart wird.
1.11.5. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Abweichende Fälligkeiten sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.
1.11.6. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Kommunikationskosten, Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.11.7. Die SK-Consulting Group kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
1.11.8. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der SK-Consulting Group auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
1.12. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
1.12.1. Die SK-Consulting Group bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihr übergebenen und von ihr selbst angefertigten wesentlichen Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel nach eigenem Ermessen auf.
1.12.2. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die SK-Consulting Group auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der SK-Consulting Group und ihrem Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Die SK-Consulting Group kann Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien oder elektronische Kopien anfertigten und zurückbehalten.
1.13. Eigentum und Urheberrechte
An abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalten, Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behält sich die SK-Consulting Group das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände oder Unterlagen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der SK-Consulting Group Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen. Er hat dieselben auf Verlangen und ohne Einbehaltung von Kopien an die SK-Consulting Group zurückzugeben.
1.14. Teillieferung
Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung oder zu zumutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen der SK-Consulting Group bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2.1. Anmeldung
Die Anmeldung zu unseren Schulungen kann schriftlich oder per Fax erfolgen. Da die Teilnehmerzahl im Interesse der Teilnehmer begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet und schriftlich bestätigt. Sollte kein Platz mehr frei sein, so wird auf spätere Termine verwiesen.
2.2. Personenbezogene Daten
Alle personenbezogenen Daten, die für die Durchführung der Schulung erforderlich sind, werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.
2.3. Umbuchungen
Umbuchungen auf andere Seminartermine sind kostenfrei möglich, sofern sie bis spätestens 14 Tage vor Schulungsbeginn erfolgen. Kurzfristigere Umbuchungen behandeln wir wie Stornierungen.
2.4. Stornierungen
2.4.1. Stornierungen seitens des Kunden/Auftraggebers müssen bis spätestens 14 Tagen vor Schulungsbeginn schriftlich bei der SK‑Consulting Group eingegangen sein. Sollte dieser Zeitpunkt überschritten werden, wird der volle Teilnehmerbetrag berechnet. Dem Teilnehmer bleibt jedoch der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
2.4.2. Eine Stornierungen infolge Ausfall des Referenten oder wenn eine zu geringe Teilnehmerzahl eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht erlaubt, behält sich die SK-Consulting Group vor. In solchen Fällen wird die gezahlte komplette Schulungsgebühr erstattet.
2.5. Preise und Gebühren
Die Schulungsgebühren verstehen sich pro Teilnehmer. Es gelten die Preise des aktuellen Schulungskataloges zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise für die Schulungen schließen die erforderlichen Schulungsunterlagen sowie die notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme ein. Im Übrigen sind alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Schulung, wie beispielsweise Fahrt-, und Übernachtungskosten, vom Kunden selbst zu tragen. Eine nur teilweise Teilnahme an Schulungsveranstaltungen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
2.6. Zahlungsbedingungen
Schulungsgebühren oder anteilig in Rechnung gestellte Gebühren für Umbuchungen oder Stornierungen sind sofort und ohne Abzug nach Rechnungsstellung fällig. Die Schulungsgebühr ist spätestens zu Beginn der Schulung zu zahlen.
2.7. Urheberrechte
Sämtliche Waren- und Markenzeichen sind Eigentum ihrer Hersteller. Die Schulungsunterlagen und die verwendete Software sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung der SK-Consulting Group nicht verwertet werden; insbesondere darf der Teilnehmer die Unterlagen und die Software nicht unerlaubt ganz oder teilweise vervielfältigen oder verbreiten.
2.8. Sorgfaltspflichten
Die Teilnehmer dürfen keine mitgebrachten Datenträger verwenden. Sie sind verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und den Anweisungen des Schulungsleiters zu folgen. Die technischen Einrichtungen einschließlich der Software dürfen ausschließlich zu Schulungszwecken genutzt werden.
3.1. Verzug
3.1.1. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der SK-Consulting Group ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu. Im Übrigen gilt § 288 BGB.
3.1.2. Die SK-Consulting Group ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggeber / Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die SK-Consulting Group berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3.1.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von der SK-Consulting Group nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
3.2. Haftung und weitergehende Gewährleistung
3.2.1. Die Haftung auf Schadensersatz ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Absätze ausgeschlossen oder beschränkt. Das gilt für jeden Grund, z.B. bei Pflichtverletzungen nach §§ 2890 BGB ff., bei Unmöglichkeit, Verzug, Mängeln und für die Haftung aus unerlaubten Handlungen. Insbesondere haftet die SK-Consulting Group nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers sowie für ausgebliebene Einsparungen, Ersatz vergeblicher Aufwendungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung der Nebenpflichten und Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.
3.2.2. Bei leichter Fahrlässigkeit von Organen, gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet die SK-Consulting Group nicht, soweit es sich nicht um die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit handelt.
3.2.3. Bei grober Fahrlässigkeit von Arbeitnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet die SK-Consulting Group nicht, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Punkte oder um die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit handelt.
3.2.4. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit SK-Consulting Group wegen Vorsatz haftet.
3.2.5. Für alle Schäden ist die Haftung der SK-Consulting Group auf die Ersatzleistung seiner Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3.2.6. Soweit eine Haftung der SK-Consulting Group ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3.2.7. Bei Ausfall der Schulung durch Krankheit des Referenten, zu geringer Teilnehmerzahl, sowie von der SK-Consulting Group nicht zu vertretende sonstigen Gründen oder durch höhere Gewalt, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die SK-Consulting Group kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Hotelkosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Außerdem wird die SK-Consulting Group einen Ersatztermin ansetzen. Dem Teilnehmer bleibt es freigestellt, diesen Termin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.
3.3. Geplante Mitarbeiter
Die für die Lieferungen und Leistungen der SK-Consulting Group im Vorfeld auf der Auftragsbestätigung eingeplanten Mitarbeiter geben nur Anhaltspunkte und können durch gleichwertig qualifizierte Mitarbeiter jederzeit ersetzt werden.
3.4. Schriftform, Rechtsordnung, Gerichtsstand
3.4.1. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die SK-Consulting Group.
3.4.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.4.3. Der Auftraggeber / Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
3.4.4. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers / Kunden finden keine Anwendung.
3.4.5. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden; die Anwendung des “Einheitlichen UN-Kaufrechts” (Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3.4.6. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag und ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen.
3.5. Salvatorische Klausel
3.5.1 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
3.5.2. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in diesen Regelungen eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Die SK-Consulting Group GmbH aus Bad Oeynhausen bietet Unternehmen bundesweit seit 2008 Lösungen und individuelle Dienstleistungen in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit.