AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SK-Consulting Group GmbH, Stand 29.02.2024

Geltungsbereich und Vertragsabschluss

0.1.  Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der SK-Consulting Group GmbH (nachstehend SK-Consulting Group) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt ebenfalls für „Zusatzverträge“, auch wenn darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.  Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

0.2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der SK-Consulting Group ausdrücklich schriftlich anerkannt.

0.3. Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der SK-Consulting Group und ihrem Auftraggeber / Kunden für alle Aufträge über Beratungs-, Schulungs- und Organisationstätigkeiten sowie ähnliche Dienst­leistun­gen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

0.4. Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung der SK-Consulting Group in Textform, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferungen und Leistungen durch den Auftraggeber, zustande.

0.5 Mit der Annahme des Angebotes stimmt der Auftraggeber zu, dass die angebotene Dienstleistung der SK-Consulting Group Empfehlungen beinhalten kann, die SK-Consulting Group aber weder für deren Umsetzung noch für Entscheidungen, die auf den Empfehlungen basieren oder deren Umsetzung dienen, verantwortlich oder haftbar ist.

  1. Consulting

1.1 Gegenstand

1.1.1. Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungs­ge­mä­ßer Berufs­ausübung durch qualifizierte Mitarbeiter der SK-Consulting Group im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durch­­geführt wird. Die Auswahl des dienstleistenden Mitarbeiters bleibt der SK-Consulting Group vorbehalten und er­folgt in Absprache mit dem Auftraggeber.

1.1.2.  Die SK-Consulting Group ist berechtigt, sich zur Durch­führung des Auftrages sachverständiger externer Berater und Institutionen als Mitarbeiter zu bedienen.

1.2 Pflichten der SK-Consulting Group

1.2.1.  Die SK-Consulting Group ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auf­trag­ge­bers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

1.2.2.  Die SK-Consulting Group darf Berichte, Dokumente, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen und Er­geb­nisse ihrer Tätig­keiten Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn gesetzliche Pflichten oder ein Gericht ordnen dies an.

1.2.3.  Die SK-Consulting Group ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweck­bestimmung des Auf­trages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

1.3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1.3.1. Sofern die vereinbarten Beratungsleistungen/Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden, wird der Auftraggeber die notwendige Büroinfrastruktur kostenlos bereitstellen und dafür sorgen, dass alle organisatorischen Rahmenbedingungen vorliegen und eine ungestörte Leistungserbringung gewährleistet ist.

1.3.2. Der Auftraggeber benennt zudem eine Kontaktperson, die den Mitarbeitern der SK-Consulting Group während der verein­barten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind.

1.3.3.  Die vom Auftraggeber zu benennende Kontaktperson verschafft den Mitarbeitern der SK-Consulting Group jeder­zeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und versorgt sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen und unterrichtet die SK-Consulting Group über alle Vorgänge und Um­stände, die für die Ausführung des Auf­­trages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unter­lagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätig­keit der SK-Consulting Group bekannt werden.

1.3.4.

1.3.4.  Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der SK-Consulting Group ge­fer­tigten Be­richte, Formulare, Texte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Be­rechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen der SK-Consulting Group Urheberrechte ent­standen sind, verbleiben dieselben bei der SK-Consulting Group.

1.3.5. Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gelten die daraus ent­stehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Auftraggebers. Die SK-Consulting Group kann den erbrachten Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

1.3.6. Alle hier aufgeführten Mitwirkungspflichten sind wesentliche Hauptpflichten des Auftraggebers und werden als solche verein­bart.

1.4 Annahmeverzug

1.4.1. Kommt der Auftraggeber oder von ihm beauftragte dritte Personen mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach 1.3.1. oder sonstige Mit­wirkungs­pflichten, so kann die SK-Consulting Group, für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen

1.4.2. Die Rechte nach 1.4.1. stehen der SK-Consulting Group insbesondere auch dann zu, wenn bei der Durch­führung eines Auf­trages die Mitwirkung des Auftraggebers und / oder von ihm beauftragter dritte Personen von Einfluss ist und diese Mitwirkung nicht in nach Art und Umfang angemessener Weise durch geeignete Personen erfolgt. Die SK-Consul­ting Group haftet in keinem Fall für Schäden, die mit der Erbringung von Mit­wirkungsleistungen des Auf­trag­gebers und / oder von ihm beauftragter dritter Personen zu­sam­men­hän­gen; auch ein Anspruch auf Mängelbeseitigung gegen die SK-Consulting Group besteht insoweit nicht.

1.4.3. Unberührt bleiben die Ansprüche der SK-Consulting Group auf Ersatz der entstandenen Mehr­auf­wen­dungen.

1.5. Leistungserbringung/Leistungstermin

Die Vertragsparteien vereinbaren Zeit und Ort der Leistungserbringung separat und einvernehmlich.

1.6 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die der SK-Consulting Group die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvor­her­sehbar, schwerwiegend und un­verschuldet sind. Die SK-Consulting Group unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstandes.

1.7 Qualitative Leistungsstörungen

1.7.1.  Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat die SK-Consulting Group dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich und schriftlich zu erfolgen hat. Die Rüge hat spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber ohne grobe Fahr­läs­sig­keit hätte, hiervon Kenntnis erlangen müssen, zu erfolgen.

1.7.2. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienst­leis­tung aus von der SK-Consulting Group zu vertretenden Gründen inner­halb einer vom Auftraggeber schriftlich zu setzende, angemessenen, Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages be­rechtigt. In diesem Fall hat die SK-Consulting Group Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündi­gung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Auf­traggeber innerhalb von zwei Wochen nach Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar sind. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers  wegen qualitativer Leistungsstörung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit so­wie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

1.8. Verjährung

Haftungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis über die den Anspruch begründenden Umstände, oder dem Zeit­punkt, zu dem der Kunde / Auftraggeber ohne grobe Fahrlässigkeit hätte hiervon Kenntnis erlangen müssen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistungen. Die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatz richtet sich nach den gesetz­lichen Regelungen. Hiervon ausgenommen sind Haftungsansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Haftungsansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.

1.9. Kündigung

Die Kündigungsfrist für Dienstleistungs- oder Serviceverträge beträgt, falls im Vertrag nicht anders festgelegt, vier Wochen zum Quartalsende. Eine abweichende Kündigungsregelung bedarf einer Vereinbarung in Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hierdurch unberührt.

1.10. Mitarbeiterschutz

1.10.1. Der Auftraggeber sichert der SK-Consulting Group ab dem Datum der Auftragsbestätigung und für drei Jahre nach der Beendigung der letzten Lieferung und Leistung einen Mitarbeiterschutz zu. Unter diesen Mitarbeiterschutz fallen alle direkten und indirekten Formen der Beschäftigung durch den Besteller, wie Festanstellung, freiberufliche Tätigkeit oder die Tätigkeit als Gesellschafter eines Unternehmens. Nicht von diesem Mitarbeiterschutz betroffen sind Personen, die dem Auftraggeber ohne Vermittlung durch den Auftragnehmer bekannt geworden sind oder bekannt werden. Die Nachweispflicht trägt der Auftraggeber.

1.10.2. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, kann die SK-Consulting Group eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10.000 € verhängen. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Art, Schwere und dem Ausmaß der begangenen Zuwiderhandlung. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

1.11. Honorare, Nebenkosten, Fälligkeiten

1.11.1. Die Einzelheiten der Vergütung sind grundsätzlich im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag spezifiziert. 

1.11.2. Das Entgelt für die Dienste der SK-Consulting Group bzw. seiner Mitarbeiter ist nach den von der SK-Consulting Group und seinen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zu berechnen (Zeithonorar), soweit nichts Ab­weichendes bestimmt wird.

1.11.3. Soweit im Angebot oder Einzelvertrag nicht anders spezifiziert, werden Reisekosten, Tages- und Über­nach­tungs­geld gesondert in Rechnung gestellt bzw. in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

1.11.4. Die Gültigkeitsdauer der bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze ist auf ein Jahr beschränkt, falls nichts anderes vereinbart wird.

1.11.5. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Abweichende Fälligkeiten sind gesondert in Textform zu vereinbaren.

1.11.6. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Kommunikationskosten, Reisekosten, Spesen, Neben­­kosten usw.) verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

1.11.7. Die SK-Consulting Group kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Aus­lieferung ihrer Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

1.11.8. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der SK-Consulting Group auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit un­be­strit­te­nen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 

1.12. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

1.12.1. Die SK-Consulting Group bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihr übergebenen und von ihr selbst angefertigten wesentlichen Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel nach ei­ge­nem Ermessen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf.

1.13. Eigentum und Urheberrechte

An abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalten, Zeichnungen, Berech­nun­gen, Beschreibungen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behält sich die SK-Consulting Group das Eigentum oder Ur­heber­recht vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände oder Unterlagen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der SK-Consulting Group Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen. Er hat dieselben auf Verlangen und ohne Einbehaltung von Kopien an die SK-Consulting Group zurückzugeben.

  1. Schulungen

2.1. Anmeldung

Die Anmeldung zu unseren Schulungen  muss in Textform erfolgen. Da die Teilnehmerzahl im Interesse der Teil­nehmer begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet und in Textform bestätigt. Sollte kein Platz mehr frei sein, so wird auf spätere Termine verwiesen.

2.2. Personenbezogene Daten

Alle personenbezogenen Daten, die für die Durchführung der Schulung erforderlich sind, werden in elektronischer Form gespeichert. 

2.3. Umbuchungen

Umbuchungen auf andere Seminartermine sind kostenfrei möglich, sofern sie bis spätestens 14 Tage vor Schulungsbeginn erfolgen. Kurzfristigere Umbuchungen behandeln wir wie Stornierungen. 

2.4. Stornierungen

2.4.1. Stornierungen seitens des Kunden/Auftraggebers müssen bis spätestens 14 Tagen vor Schulungsbeginn bei der SK‑Consulting Group in Textform eingegangen sein. Sollte dieser Zeitpunkt überschritten werden, wird der volle Teilnehmerbetrag berechnet. Dem Teilnehmer bleibt jedoch der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

2.4.2. Die SK-Consulting Group behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung aufgrund des Ausfalls des Referenten oder einer zu geringen Teilnehmerzahl, die eine wirtschaftliche Durchführung der Schulung nicht erlaubt, zu stornieren. In diesen Fällen wird die vollständig gezahlte Schulungsgebühr erstattet.

2.5. Preise und Gebühren

Die Schulungsgebühren verstehen sich pro Teilnehmer. Es gelten die Preise des aktuellen Schulungskataloges zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise für die Schulungen schließen die erforderlichen Schulungsunterlagen sowie die notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme ein. Im Übrigen sind alle weiteren Kosten im Zu­sam­men­hang mit der Teilnahme an einer Schulung, wie beispielsweise Fahrt-, und Übernachtungskosten, vom Kunden selbst zu tragen. Eine nur teilweise Teilnahme an Schulungsveranstaltungen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.

2.6. Zahlungsbedingungen

Schulungsgebühren oder anteilig in Rechnung gestellte Gebühren für Umbuchungen oder Stornierungen sind sofort und ohne Abzug nach Rechnungsstellung fällig. Die Schulungsgebühr ist spätestens zu Beginn der Schulung zu zahlen.

2.7. Urheberrechte

Sämtliche Waren- und Markenzeichen sind Eigentum ihrer Hersteller. Die Schulungsunterlagen und die verwendete Soft­ware sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung der SK-Consulting Group nicht verwertet werden; insbesondere darf der Teilnehmer die Unterlagen und die Software nicht unerlaubt ganz oder teilweise ver­viel­fältigen oder verbreiten.

2.8. Sorgfaltspflichten

Die Teilnehmer dürfen keine mitgebrachten Datenträger verwenden. Sie sind verpflichtet, die am Veranstal­tungs­ort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und den Anweisungen des Schulungsleiters zu folgen. Die technischen Einrichtungen einschließlich der Software dürfen ausschließlich zu Schulungs­zwecken genutzt werden.

  1. Allgemeine Bestimmungen

3.1. Verzug

3.1.1. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der SK-Consulting Group ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugs­zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu. Im Übrigen gilt § 288 BGB.

3.1.2. Die SK-Consulting Group ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers / Kunden, Zahlun­gen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die SK-Consulting Group berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Haupt­leistung an­zu­rechnen.

3.1.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von der SK-Consulting Group nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

3.2. Haftung und weitergehende Gewährleistung

3.2.1. Die Haftung auf Schadensersatz ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Ab­sätze ausgeschlossen oder beschränkt. Das gilt für jeden Grund, z.B. bei Pflichtverletzungen nach §§ 280 BGB ff., bei Unmöglich­keit, Verzug, Mängeln und für die Haftung aus unerlaubten Handlungen. Insbesondere haftet die SK-Consul­ting Group nicht für ent­gangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers sowie für ausgebliebene Ein­sparungen, Ersatz vergeblicher Auf­wendungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für auf­gezeichnete Daten. Der Aus­schluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung der Nebenpflichten und Pro­duzentenhaftung gem. § 823 BGB.

3.2.2. Bei leichter Fahrlässigkeit von Organen, gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet die SK-Consul­ting Group nicht, soweit es sich nicht um die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit handelt.

3.2.3. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit SK-Consul­ting Group wegen Vorsatz haftet.

3.2.4. Für alle Schäden ist die Haftung der SK-Consul­ting Group auf die Ersatzleistung seiner Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3.2.5. Soweit eine Haftung der SK-Consul­ting Group ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3.2.6. Bei Ausfall der Schulung durch Krankheit des Referenten, zu geringer Teil­neh­merzahl, sowie von der SK-Consulting Group nicht zu vertretende sonstigen Gründen oder durch höhere Gewalt, besteht kein Anspruch auf Durch­führung der Veranstaltung. Die SK-Consulting Group kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Hotel­kosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Außerdem wird die SK-Consulting Group einen Ersatztermin ansetzen. Dem Teilnehmer bleibt es freigestellt, diesen Termin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.

3.3. Geplante Mitarbeiter

Die für die Lieferungen und Leistungen der SK-Consul­ting Group im Vorfeld auf der Auftragsbestätigung eingeplanten Mit­arbeiter geben nur Anhaltspunkte und können durch gleichwertig qualifizierte Mitarbeiter jederzeit ersetzt werden.

3.4. Schriftform, Rechtsordnung, Gerichtsstand

3.4.1. Mündliche Zusagen und Neben­ab­reden bedürfen einer Bestätigung durch die SK-Consulting Group in Textform.

3.4.2. Än­de­run­gen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

3.4.3. Der Auftraggeber / Kunde ist nicht be­rechtigt, seine An­sprüche aus dem Vertrag abzutreten.

3.4.4. Entgegenstehende Geschäfts­be­dingun­gen des Auftraggebers / Kunden finden keine Anwendung.

3.4.5. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht an­zu­wenden; die Anwendung des “Ein­heit­lichen UN-Kauf­rechts” (Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf) wird aus­drück­lich ausgeschlossen.

3.4.6. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag und ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen.

3.5. Salvatorische Klausel

3.5.1 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechts­wirk­samkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

3.5.2. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zu­läs­sigerweise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in diesen Regelungen eine Lücke herausstellen sollte. Zur Aus­­fül­lung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen hin­zu­wir­ken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.