Hinweisgebersystem

Wir sind Ihre "interne" Meldestelle.

Nutzen Sie unser Dienstleistungsangebot, wenn Sie eine interne Meldestelle aufgrund der Hinweisgeber-/Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 und des kommenden Hinweisgeberschutzgesetzes einrichten müssen, diese jedoch nicht im eigenen Unternehmen ansiedeln möchten.

Was müssen Sie zum Hinweisgebersystem wissen?

Die EU-Richtlinie 2019/1937 (Hinweisgeber / Whistleblower) des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ist am 23. Oktober 2019 in Kraft getreten. Diese EU-Richtlinie ist in nationales Recht umzuwandeln. Hierzu befindet sich das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz derzeit in der Gesetzgebungsverfahren 2 und wird voraussichtlich im ersten oder zweiten Quartal 2023 in Kraft treten.

Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.

 

 

Wir setzen für Sie Ihre gesetzlichen Pflichten um:

Was Sie als Unternehmen beachten müssen:

Interesse geweckt?

Sie möchten die SK-Consulting Group GmbH als externe ‘interne Meldestelle’ benennen und beauftragen? Eine gute Entscheidung!

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an: 05731/49064-30.
Alles weitere besprechen wir gerne individuell mit Ihnen.