Aktuelles aus dem Datenschutz

Vernichtung von psb Corona-Daten
SK-Consulting Group GmbH · Aktuelles · Vernichtung von psb Corona-Daten

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Infolge der aktuellen Lockerungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes weisen wir Sie hiermit darauf hin, dass die von Arbeitgebern erhobenen und gespeicherten Daten von deren Beschäftigten (Gesundheitsdaten, Daten zur Kontaktverfolgung, Protokolldaten von Zutrittskontrollen zu betrieblichen Arbeitsstätten) aufgrund des Wegfalls der Rechtsgrundlage unverzüglich, vollständig und unwiderruflich gelöscht werden müssen.

Die Vernichtung von personenbezogenen Daten ist auch eine Verarbeitung im Sinne des Art. 32 DSGVO, daher ist für die Sicherheit der Verarbeitung auch ein angemessenes Schutzniveau zu berücksichtigen. Falls Daten z. B. in Papierform erhoben worden sind, muss für die Löschung ein Aktenvernichter mit der Sicherheitsstufe 4 oder höher, gemäß der DIN 66399, dafür verwendet werden. Diese DIN-Norm ist auch bei der Datenträgervernichtung einzuhalten.

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