Die Vernichtung von personenbezogenen Daten ist auch eine Verarbeitung im Sinne des Art. 32 DSGVO, daher ist für die Sicherheit der Verarbeitung auch ein angemessenes Schutzniveau zu berücksichtigen. Falls Daten z. B. in Papierform erhoben worden sind, muss für die Löschung ein Aktenvernichter mit der Sicherheitsstufe 4 oder höher, gemäß der DIN 66399, dafür verwendet werden. Diese DIN-Norm ist auch bei der Datenträgervernichtung einzuhalten.
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