Beispiel:
Es liegt eine Kundenbeziehung vor. Diesem Kunden müssen Sie eine Rechnung zukommen lassen, dafür haben Sie dessen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertragserfüllung) erhoben. Sie überlegen jetzt, ob Sie der Rechnung nicht auch einen Werbeflyer beilegen dürfen.
Lösungsvorschlag:
Hier wäre eine vorherige Einwilligung des Kunden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO einzuholen oder eine Zweckvereinbarkeitsprüfung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO durchführen. Hier begleiten wir Sie gerne mit entsprechenden Formularen bei der Umsetzung dieser Prüfung.
Sehen Sie hier Beratungsbedarf?
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie zu diesem Thema unsere datenschutzrechtliche Unterstützung benötigen.
Schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 05731/49064-30.