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Zweckänderungen
SK-Consulting Group GmbH · Datenschutz · IT-Sicherheit · Zweckänderungen

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Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt einer Zweckbindung. Dieser Zweck muss festgelegt, eindeutig und legitim sein. Das heißt: Sie dürfen bereits vorliegende personenbezogene Daten nicht für einen anderen Zweck verwenden bzw. verarbeiten. Möchten Sie die Zweckbindung erweitern oder gar ändern, dann muss der neue Zweck kompatibel zum bisherigen sein.

Beispiel:
Es liegt eine Kundenbeziehung vor. Diesem Kunden müssen Sie eine Rechnung zukommen lassen, dafür haben Sie dessen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertragserfüllung) erhoben. Sie überlegen jetzt, ob Sie der Rechnung auch einen Werbeflyer beilegen dürfen.

Analyse:
Nein, das dürfen Sie nicht, wenn Sie nicht ausdrücklich auf die Verwendung von Kontaktdaten zur Direktwerbung bei Vertragsabschluss und in Ihren AGB oder Datenschutzhinweisen hingewiesen haben. Ferner wäre zu prüfen, ob der Betroffene hierzu Widerspruch eingelegt hat.

Lösungsvorschlag:
Für diesen Zweck (Zusendung von Dokumenten zur Vertragserfüllung samt Werbung) wäre eine Einwilligung des Kunden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO vorab einzuholen. Eine Zusendung von Werbung separat von geschäftlichen Dokumenten ist auf dem Postweg zulässig.

Sehen Sie hier Beratungsbedarf?

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie zu diesem Thema unsere datenschutzrechtliche Unterstützung benötigen.

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